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Zuwendungsbestätigung
Wichtige Informationen für unsere Spenderinnen und Spender
Spenden bis 300,- Euro können mittels Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden.
Erst ab einer Spende von mehr als 300,- Euro ist die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt erforderlich.
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Zuwendungsbescheinigung
Beachten Sie bitte:
Damit wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung für Ihre Spende zusenden können, vermerken Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse! |
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