Zuwendungsbestätigung
Wichtige Informationen an unsere Spender:
Seit dem 01.01.2002 können Spenden bis € 99,99 mittels Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden.
Erst ab einer Spendenhöhe von € 100,00 ist die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Das Evangelische Hilfswerk München berücksichtigt diese gesetzlichen Betragsgrenzen und stellt für Spenden ab € 100,00 Zuwendungsbestätigungen aus.
Beachten Sie bitte:
Damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können, vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsbeleg Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.


